Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Die NEG stellt für verschiedenste Baumaßnahmen den SiGeKo (gemäß RAB 30) sowohl für die Planungsphase als auch für die Ausführungsphase. Beispielhaft folgende Aufgaben:
- Aufstellung des Sicherheit- und Gesundheitsplanes Basis ist der vorgelegte Termin- und Projektplan des Auftraggebers
- Erstellung der Vorankündigung
- Abstimmung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes mit den beteiligten Unternehmen
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten zur Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen
- Regelmäßige Baustellenbegehungen
Wenn Sie mehr dazu wissen wollen – fragen Sie direkt bei uns an > infoneg-bsde