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Brandschutzkonzepte

Leistungen für Brandschutz (in den Stufen 1 bis 4 HOAI) werden als Planungsleistung zur Festlegung der objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzanforderungen erbracht, sowie deren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden als auch die Begleitung der Planung von Objekt- und Fachplaner in der Ausführungsplanung und Bauüberwachung.

Sie beinhalten die nach den jeweiligen Landesbauordnungen geforderten Nachweise für den Brandschutz im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens, nicht jedoch die Prüfung dieser Nachweise als Prüfingenieure oder Prüfsachverständige.

Die Tätigkeit erstreckt sich auf den vorbeugenden Brandschutz und lässt Grundleistungen anderer vorhandener Leistungsbilder unberührt (z.B. Nachweis der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile nach Leistungsbild Tragwerksplanung HOAI). Leistungen für Brandschutz werden insbesondere erbracht bei baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten).

Wenn Sie mehr dazu wissen wollen – fragen Sie direkt bei uns an > info@~@neg-bs.de