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Sicherheits-Beleuchtung

Bei Stromausfall ist eine Orientierung in Gebäuden für ortsfremde Personen häufig stark erschwert. Ein von der allgemeinen Versorgung unabhängiges zweites Beleuchtungssystem mit (feuerhemmender) Verkabelung oder Sicherheitsstromquelle ermöglicht dazu das sichere und rasche Verlassen des Gebäudes von Personen.

Bei der Notbeleuchtung wird unterschieden zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Bei der Sicherheitsbeleuchtung kann unterschieden werden zwischen Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.

Lt. Arbeitsstättenrichtlinie ASR ..
3.1 Die Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die dem gefahrlosen Verlassen der Arbeitsstätte und der Verhütung von Unfällen dient, die durch Ausfall der künstlichen Allgemeinbeleuchtung entstehen können.

Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ regelt unter Punkt 8 unter welchen Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erforderlich ist. Sofern diese Bedingungen vorliegen, sind der erste und gegebenenfalls der vorhandene zweite Fluchtweg mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten. Wir haben uns bei der NEG entschieden, deutsche Qualitätsprodukte zu empfehlen, anzubieten und zu liefern.

Wenn Sie mehr dazu wissen wollen – fragen Sie direkt bei uns an > info@~@neg-bs.de