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Brandschutz

Nur ca. 10 – 15 % der Unternehmen beschäftigen sich aktiv mit dem Thema Brandschutz.
Wir als NEG möchten dies ändern und dabei vor Ort unterstützen.
Neben der Rundumbetreuung als Brandschutzbeauftragter (ab 5.000 m² Fläche lt. Muster-Industriebau-Richtlinie Pflicht) bieten wir folgende Leistungen zum Brandschutz aus einer Hand an:

  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Erstellung von Brandschutznachweisen und -konzepten durch geprüften Fachplaner
  • Festlegung und Berechnung der Feuerlöscherausstattung, der Standorte und der Fluchtwege
  • Erstellung, Lieferung und Montage von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN 23601
  • Lieferung von Feuerlöschern (Made in Bayern) und Montage nach VdS 2001
  • Lieferung von Beschilderungen im und am Gebäude nach DIN EN ISO 7010 und Montage
  • Erstellung einer 3-teiligen Brandschutzordnung Teil A, B, C nach DIN 14096:2014
  • Ausbildung zum und Trainings für Brandschutzhelfer
  • Wartung von Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen

In den verschiedensten gesetzlichen Grundlagen, z. B. ArbSchG § 10, ASR A2.2 ist der Unternehmer grundsätzlich für die Arbeitssicherheit und den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Für den Brandschutz ist dies zusätzlich im BGB § 618 Abs. 1, im HGB § 62 Abs. 1 sowie in der BGI 560 und einschlägigen UVV´s verankert.

Wir übernehmen als externer Brandschutzbeauftragter die fachgerechte Beratung und Betreuung der Unternehmen nach dem jeweiligen aktuellen Stand.

Ihr Nutzen und alles aus einer Hand

Unsere Brandschutzbeauftragten sind gemäß der Richtlinie 12-09/01 der Vereinigung der Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) ausgebildet und nach den Vorgaben der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft (DESAG) geprüft.

Download (PDF)

Wenn Sie mehr dazu wissen wollen – fragen Sie direkt bei uns an > info@~@neg-bs.de