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Kranführer-Ausbildung

Der Umgang mit dem Kran ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und birgt viele Risiken, die es zu beachten gibt. Wir wollen, dass die von NEG ausgebildeten Personen die volle, gesetzteskonforme Ausbildung erhalten und verkürzen die Ausbildung auch durch Vorkenntnisse nicht. Unser Ziel ist es, dass die Verantwortlichen in den Firmen und ihre Kranführer im Falle eines Unfalles auf Grund einer evtl. nicht vollumfänglichen Ausbildung nicht in Erklärungsnot kommen.
 

Ausbildung zum Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003

Die Ausbildung ist auf die Krananwendung mobiler und stationärer Krananlagen mit Elektroantrieb ausgelegt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche, geistige und charakterliche Eignung

Ausbildungsinhalte sind u. a.

  • Unfallverhütung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Unterweisung in die Bedienung
  • Praktische Übungen

Abschluss
Ist die Ausbildung erfolgreich bestanden erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und einen Ausweis.
 

Rahmenbedingungen

Min. Teilnehmerzahl: 6 Personen
Max. Teilnehmerzahl: 8 Personen
Ausbildungsdauer: 10 UE (a. 45 Min.) an 1 Tag
Termin: nach Vereinbarung
Preise: auf Anfrage unter info@neg-bs.de
Ausbildungsort: Firmengelände beim Kunden

Hinweise:

  • Die Teilnehmer benötigen für die Praxisausbildung Sicherheitsschuhe.
  • Die Ausbildungsunterlagen sind im Preis enthalten.
  • Wir bilden nur in Gruppen von max. 8 Teilnehmern aus, da ansonsten in der Praxis zu viele Leerlaufzeiten entstehen und die Teilnehmer zu wenig üben können.
  • Die kompette Kursgebühr ist auch bei Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer zu bezahlen!

Besonderheiten:

  • Der Kunde stellt den Kran zur praktischen Ausbildung
  • Der Kunde stellt Transportgüter zu den praktischen Übungen