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Brandschutzhelfer

Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR2.2) wird die Ausbildung von Mitarbeitern zum betrieblichen Brandschutzhelfer gefordert. Genannt wird hier seit Ende 2012 auch, dass 5 % der ständig anwesenden Mitarbeiter (Urlaub, Schichtarbeit, Krankheit… ist zu berücksichtigen) ausgebildet sein sollen.

Um diese Gesetze und Vorschriften zu erfüllen, bieten wir die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach der DGUV 205-023 in Theorie und Praxis an!

Schulung Nr. Datum Wochentag Schulungsbeginn max. Anzahl Teilnehmer
01/2024 12.04.2024 Freitag 9:00 Uhr 12
02/2024 07.06.2024 Freitag 9:00 Uhr 12
03/2024 13.09.2024 Freitag 9:00 Uhr 12
04/2024 18.10.2024 Freitag 9:00 Uhr 12

Den Schulungsplan, ein Anmeldeformular sowie die Rahmenbedingungen finden Sie hier als zip zum Herunterladen.

Sollten Sie in Erwägung ziehen, mehr als 6 Mitarbeiter ausbilden zu lassen, können wir Ihnen auch eine komplette eigene Ausbildung für Ihr Unternehmen anbieten. Diese kann auch vor Ort bei Ihnen stattfinden. Fragen Sie bei uns an.