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Arbeitssicherheit

NEG bietet Ihnen eine Vollversorgung über die zu leistenden Stunden gemäß der DGUV V2 wie auch eine Unterstützungsversorgung interner Mitarbeiter aus eigenem Hause. Eine allein projektbezogene fachliche Unterstützung, z. B. bei Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen oder Erstellung von Ex-Schutz-Dokumenten ist ebenfalls "unser täglich Brot".

Fragen Sie bei uns an und wir eruieren mit Ihnen den sinnvollsten Weg einer Betreuung.

Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften regeln klar und deutlich die Aufgaben, deren Umfang und Verantwortung im Bereich der Arbeitssicherheit für die Arbeitnehmer. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht eine klare Verantwortung für die Arbeitssicherheit und Gesundheit bei jedem Arbeitgeber. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mitentscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.

Unsere ausgebildeten Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Ausbildung der Stufen I – III erfolgreich absolviert. Weiterbildende Lehrgänge, Seminare und Workshops sichern eine kompetente, partnerschaftliche und zielorientierte Beratung vor Ort.

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Wenn Sie mehr dazu wissen wollen – fragen Sie direkt bei uns an > info@~@neg-bs.de