Bediener von HAB
Der Umgang mit einer Hubarbeitsbühne ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und birgt viele Risiken, die es zu beachten gibt. Wir wollen, dass die von NEG ausgebildeten Personen die volle, gesetzteskonforme Ausbildung erhalten und verkürzen die Ausbildung nur durch vom Arbeitgeber bescheinigte Vorkenntnisse. Unser Ziel ist es, dass die Verantwortlichen in den Firmen und ihre Bediener einer Hubarbeitsbühne im Falle eines Unfalles nicht in Erklärungsnot kommen.
Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühne (Fortgeschrittene)
nach DGUV 308-008 für zukünftige Bediener mit nachgewiesenen Vorkenntnissen
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Ausbildungsinhalte nach DGUV 308-008
- Theoretische Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Aufbau und Funktion und Betrieb allgemein
- Übernahme, Aufstellung und Inbetriebnahme
- Arbeiten mit der Maschine, Einsatzprüfung, Unfallgeschehen
- Sonstige Lehrinhalte
- Theoretische Prüfung
- Praktische Ausbildung
- Einweisung der Arbeitsbühne
- Sicht- und Funktionsprüfung, Standsicherer Aufbau und Verfahren
- Üben der Steuerungsfunktionen und Notablass
- Praktische Abschlussprüfung
Abschluss
Ist die Ausbildung erfolgreich bestanden erhalten die Teilnehmer einen Befähigungsnachweis und Zertifikat der NEG.
Rahmenbedingungen
Teilnehmerzahl: | Mind. 4, max. 6 Personen |
Ausbildungsdauer: | 1 Tag ( 8.00 Uhr bis max. 16.00 Uhr, je nach prakt. Erfordernissen) |
Termin: | nach Vereinbarung |
Preise: | auf Anfrage unter info@neg-bs.de |
Ausbildungsort: | Theorie: Am Standort der NEG in Kasendorf |
Praxis: | Firmengelände |
Hinweise:
- Die Teilnehmer benötigen für die Praxisausbildung Sicherheitsschuhe.
- Die Ausbildungsunterlagen sind im Preis enthalten.
- Pausengetränke sind im Preis enthalten.
- Wir bilden nur in Gruppen von max. 8 Teilnehmern aus, da ansonsten in der Praxis zu viele Leerlaufzeiten entstehen und die Teilnehmer zu wenig üben können.
- Die komplette Kursgebühr ist auch bei Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer zu bezahlen!
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung die genannten Grundsätze und Hinweise. Auch wir von der NEG wollen guten Gewissens zusehen können, wenn Ihre Mitarbeiter gut geschult ihre Arbeit verrichten.