Bis Ende des Jahres Rauchwarnmeldern in allen Wohnung in Bayern

Bitte daran denken:

Bis 12.2017 müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Rauchwarnmelder installiert werden.

Die Eigentümer sind verantwortlich für den Einbau, Überprüfung und für die Betriebsbereitschaft entweder der unmittelbare Nutzer der Wohneinheit oder der Eigentümer übernimmt die Wartung.

Meldet Euch wir haben noch welche.

Wir freuen uns auf Ihre E-Mail an i.oberhaeuser@~@neg-bs.de oder einen Anruf unter 09228 996431 40

BayBO: Art. 46 Wohnungen
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  1. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
  2. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
  3. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
  4. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Quelle: gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-46 (Zugriff 02.01.2017)